Flächenangaben sind wichtig, um die Haus-, Wohnungs- und Raumgrößen ermessen zu können, die dem Käufer oder Baukunden zur (Wohn-)Nutzung zur Verfügung stehen werden. Außerdem sind die Quadratmeterangaben zum Preisvergleich wichtig, denn der Preis pro m²-Wohnfläche ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Gebäudekosten bzw. des Haus- oder Wohnungspreises.
Vorgaben an die Flächenberechnung sollen sicherstellen, dass die Berechnungen in der gleichen Art, Weise und Gewichtung erfolgen.
Zurzeit kursieren zwei, ja sogar drei Regelungen zur Wohnflächenberechnung: Die Wohnflächenverordnung (WoflV), die DIN-Norm 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“ und gelegentlich die veraltete DIN 283 zur Wohnflächenberechnung. Öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime müssen nach der >> Wohnflächenverordnung (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003, Teil I, Seite 2346ff.) gerechnet werden. Beim freifinanzierten Wohnungsbau kann wahlweise nach der Wohnflächenverordnung oder der DIN 277 verfahren werden. Nun werden in der DIN 277 allerdings keine Wohnflächen ermittelt, sondern die Nutz- und Verkehrsflächen einer Wohnung. Für die Wohnflächenberechnung gemäß DIN-Norm gab es die DIN 283, die aber inzwischen nicht mehr gültig ist. Sie wurde vom Deutschen Institut für Normung (DIN) schon vor 20 Jahren ersatzlos zurückgezogen.
Beide Berechnungsarten basieren auf der Grundfläche, die in einem ersten Arbeitsschritt ermittelt wird. Diese Grundfläche wird nach der DIN 277 in Nutz-, Verkehrs- oder Funktionsflächen aufgeteilt. Nach der Wohnflächenverordnung werden dagegen die Grundflächen der einzelnen Räume und Freisitze hinsichtlich ihrer Wohnnutzung bewertet. Zum Vergleich: Die Balkon-Grundflächen werden nach der DIN 277 zu 100% in die Nutzfläche eingerechnet, während sie nach der WoflV nur zu einem Viertel bis einhalb als Wohnfläche Berücksichtigung finden. Unterschiedliche Zuordnungen bzw. Bewertungen gibt es auch hinsichtlich der Dachschrägen und der Vorratsräume im Kellergeschoss.
Beide Berechnungsarten auf dasselbe Einfamilienhaus angewendet, ergeben gut und gerne einen Unterschied von 20 Quadratmetern. Das bedeutet: Flächenangaben nach der WoflV mit Flächenangaben nach der DIN 277 gleichzusetzen, heißt Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Unter den Haus- und Wohnungsangeboten finden sich die unterschiedlichsten Angaben, wie zum Beispiel „Wohn-/Nutzfläche: 120m² “ oder „Grundfläche“ oder es wird geworben mit der „Wohnfläche nach DIN“. Deshalb sollten Sie Folgendes beachten:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne, ein für Sie kostenloses Angebot, für die Leistungen der örtlichen Vermessung der Wohnflächen nach der WoflV.